
Allgemeine
Inhalt Oberbaubegriffe Gleisabstand Blatt: 000-10
Gleisabstand
1.) Normalspurbahnen
Der Regel gleisabstand beträgt laut EBO für Neubauten auf freien Strecken in Bögen mit Halbmesser
>= 250 m und in der Geraden 4,00 m.
Dieses Maß gilt auch für Geschwindigkeiten > 160 Km/h bis 200 Km/h.
Das Maß bezieht sich auf den Abstand Gleismitte zu Gleismitte.
In Gleisbögen mit Halbmessern <= 250 m müssen die Gleisabstände vergrößert werden.
Boqenhalbmesser Vergrößerung Abstand um:
250 m 0mm
200 m 115 mm
150 m 300 mm
Bei bestehenden Anlagen darf der Gleisabstand bei Rechtsbetrieb auch kleiner 4,00 m betragen. Der
Mindestgleisabstand beträgt 3,50 m.
Auf zweigleisigen Strecken, die entgegengesetzt im Rechtsbetrieb befahren werden und deren Gleise
3,50 m Abstand haben, ist jedoch gegen das Nachbargleis kein Sichelt)eitsraum mehr vorhanden. Es
wird gerade eben noch das Maß für den Mindestlichtraum eingehalten.
Bei Umbauarteiten ist für diese Anlagen ein Gleisabstand von 4,00 m anzustreben.
Sollte dies aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, kann ausnahmsweise ein Abstand zwischen
3,75 m und 4,00 m zugelassen werden.
Der Abstand zwischen Gleispaaren oder einem Gleispaar und einem dritten Gleis sollte mindestens
4,50 m betragen.
Zur besseren Sicherheit des Bahnpersonals bei Unteitialtungsarbeiten an den inneren Gleisen und
um evtl. an den inneren Gleisen Baustoffe lagern zu können, soll der Gleisabstand nach Möglichkeit
5,40 m betragen.
Auf Bahnhöfen sind als Gleisabstand, abgesehen von Überladegleisen, mindestens 4,50 m, bei
Neubauten mindestens 4,75 m und bei Zwischenbahnsteigen mindestens 6,00 m vorgeschrieben.
2.) Gleisabstände bei Schmalspurbahnen des allgemeinen Verkehrs:
A) auf freier Strecke und bei Umladegleisen:
Spurweite 600 mm 2.100 mm Gleisabstand
Spurweite 750 mm 2.900 mm Gleisabstand
Spurweite 900 mm 3.100 mm Gleisabstand
Spurweite 1.000 mm 3.100 mm Gleisabstand
B) auf Bahnhöfen, abgesehen von Umladegleisen:
Spurweite 600 mm 3.000 mm Gleisabstand
Spurweite 750 mm 3.800 mm Gleisabstand
Spurweite 900 mm 4.000 mm Gleisabstand
Spurweite 1.000 mm 4.000 mm Gleisabstand
Für die Vergrößerung der Gleisabstände in Bögen bei Schmalspurbahnen gelten besondere
Bestimmungen. Die Maße sind den entsprechenden Tabellen zu entnehmen.
ThyssenKrupp GfT Gleistechnik Ausgabe
12/04
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