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Allgemeine Spurweite, Inhalt Oberbaubegriffe Spurerweiterungen Blatt: 000-09 Spurweite Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von 0-14 mm unter Schienenoberkante. Das Grundmaß der Spurweite beträgt 1435 mm. Abweichungen vom Grundmaß der Spurweite sind zulässig. So können z. B. Weichen für nichtbundeseigene Bahnanlagen (NE-Weichen) auch mit einer Grundspurweite von 1432 mm hergestellt werden. Die Spurweite darf jedoch in keinem Falle kleiner sein als 1430 mm und - auch einschließlich der je nach Bogenhalbmesser erforderlichen Erweiterung - nicht größer als 1465 mm bei Hauptbahnen und 1470 mm bei Nebenbahnen sein. In Gleis- und Weichenbögen mit Radien unter 240 m darf die Spurweite folgende Werte nicht unterschreiten: Radius des Gleisbogens Mindestmaß der Spurweite (m) (mm) unter 175 bis 150 1435 unter 150 bis 125 1440 unter 125 bis 100 1445 Spurerweiterungen A) bundeseigene Bahnanlagen Radius des Gleisbogens herzustellende Spurweite (m) (mm) unter 175 bis 150 1440 unter 150 bis 125 1445 unter 125 bis 100 1450 Die Spurerweiterung in Weichen ist in den Regelzeichnungen (Iow) festgelegt. Standardweichen S 54 und UIC 60 für Gleisanlagen der DB AG haben keine Spurerweiterung. Weichen mit Schienen S 49 und Zweiggleisradien von 150 bis 190 m haben 6 mm Spurerweiterung. B) nichtbundeseigene Bahnanlagen Radius des Gleisbogens herzustellende Spurweite (m) (mm) unter 190 bis 140 1440 unter 140 bis 100 1445 Die Spurerweiterung in Gleisbögen ist durch Abrücken des inneren Stranges in Stufen von 5 mm herzustellen. Dabei ist die Länge einer Stufe jeweils 5 Schwellenfelder. Vor der ersten Stufe mit einer Spurweite von 1440 mm müssen 5 Schwellen mit einer Spurweite von 1435 mm vorhanden sein. ohne Maßstab / Prinzipskizze ThyssenKrupp GfT Gleistechnik Ausgabe 12/04
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