
Allgemeine Spurweite,
Inhalt Oberbaubegriffe Spurerweiterungen Blatt: 000-09
Spurweite
Die Spurweite ist der kleinste Abstand der Innenflächen der Schienenköpfe im Bereich von
0-14 mm unter Schienenoberkante.
Das Grundmaß der Spurweite beträgt 1435 mm.
Abweichungen vom Grundmaß der Spurweite sind zulässig. So können z. B. Weichen für
nichtbundeseigene Bahnanlagen (NE-Weichen) auch mit einer Grundspurweite von 1432
mm hergestellt werden.
Die Spurweite darf jedoch in keinem Falle kleiner sein als 1430 mm und - auch
einschließlich der je nach Bogenhalbmesser erforderlichen Erweiterung - nicht größer als
1465 mm bei Hauptbahnen und 1470 mm bei Nebenbahnen sein.
In Gleis- und Weichenbögen mit Radien unter 240 m darf die Spurweite folgende Werte
nicht unterschreiten:
Radius des Gleisbogens Mindestmaß der Spurweite
(m) (mm)
unter 175 bis 150 1435
unter 150 bis 125 1440
unter 125 bis 100 1445
Spurerweiterungen
A) bundeseigene Bahnanlagen
Radius des Gleisbogens herzustellende Spurweite
(m) (mm)
unter 175 bis 150 1440
unter 150 bis 125 1445
unter 125 bis 100 1450
Die Spurerweiterung in Weichen ist in den Regelzeichnungen (Iow) festgelegt.
Standardweichen S 54 und UIC 60 für Gleisanlagen der DB AG haben keine
Spurerweiterung. Weichen mit Schienen S 49 und Zweiggleisradien von 150 bis 190 m
haben 6 mm Spurerweiterung.
B) nichtbundeseigene Bahnanlagen
Radius des Gleisbogens herzustellende Spurweite
(m) (mm)
unter 190 bis 140 1440
unter 140 bis 100 1445
Die Spurerweiterung in Gleisbögen ist durch Abrücken des inneren Stranges in Stufen von
5 mm herzustellen. Dabei ist die Länge einer Stufe jeweils 5 Schwellenfelder. Vor der
ersten Stufe mit einer Spurweite von 1440 mm müssen 5 Schwellen mit einer Spurweite
von 1435 mm vorhanden sein.
ohne Maßstab / Prinzipskizze
ThyssenKrupp GfT Gleistechnik Ausgabe
12/04
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